Pflegefreie Reihenstellen

Werden der Reihe nach vergeben – können nicht ausgesucht werden. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre und ist nicht verlängerbar. Die Zubettung einer Urne ist auch im ersten Jahr nicht möglich.

Die Grabpflege wird vom Friedhof übernommen (Rasenanlage). Eigene individuelle Bepflanzung ist nicht erlaubt.

Das Aufstellen von Gedenksteinen ist im begrenzten Umfang zulässig. Die Bestimmungen hierfür müssen bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung erfragt werden.

Stellen dieser Art werden nicht von allen Friedhöfen angeboten, deshalb muß im Bedarfsfall auf dem gewünschten Friedhof nachgefragt werden. Die Kosten für die Belegung sind günstiger als bei allen anderen Erdgrabstellen.

Bei Preisvergleichen der Friedhofsgebühren ist darauf zu achten, daß bei städtischen Friedhöfen wichtige Leistungen im Friedhofspreis nicht enthalten sind.

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