
Werden
der Reihe nach vergeben – können nicht ausgesucht werden. Die Ruhefrist
beträgt 20 Jahre und ist nicht verlängerbar. Die Zubettung einer Urne
ist auch im ersten Jahr nicht möglich.
Die Grabpflege wird vom Friedhof übernommen (Rasenanlage). Eigene individuelle Bepflanzung ist nicht erlaubt.
Das
Aufstellen von Gedenksteinen ist im begrenzten Umfang zulässig. Die
Bestimmungen hierfür müssen bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung
erfragt werden.
Stellen dieser Art werden nicht von allen
Friedhöfen angeboten, deshalb muß im Bedarfsfall auf dem gewünschten
Friedhof nachgefragt werden. Die Kosten für die Belegung sind günstiger
als bei allen anderen Erdgrabstellen.
Bei Preisvergleichen der
Friedhofsgebühren ist darauf zu achten, daß bei städtischen Friedhöfen
wichtige Leistungen im Friedhofspreis nicht enthalten sind.
